Ja, diese Bestimmung diente früher dazu jenen, die es wollten oder brauchten, eine „zweite Chance“ zu bieten. Selbst wenn heute die Mehrzahl der Kandidaten ohne besondere Probleme zur Fremdenlegion kommt und sowieso die Ermittlungen ermöglichen „ungewünschte“ Bewerber abzuweisen, wird diese Anweisung wegen Gerechtigkeit gegenüber denen die sie noch brauchen, beibehalten.
Ja, das Verfahren der Richtigstellung der militärischen Situation (RSM) erlaubt es dem Legionär baldmöglichst unter seiner reellen Identität zu dienen. Sie kann nach einem Dienstjahr von Legionären die keine besonderen Probleme haben, beantragt werden.
Ja, das Prinzip des Dienst unter „angegebener „ Identität erlaubt es einem französischen Kandidaten sich als Ausländer, aus einem Französisch sprechenden Land, auszugeben und sich bei der Fremdenlegion zu bewerben.
Ja, ein Legionär kann nach drei Dienstjahren die französische Staatsangehörigkeit beantragen. Diese wird ihm normalerweise zugestanden unter der Bedingung nie Probleme mit der französischen Justiz gehabt zu haben und seinen Wunsch bewiesen in die französische Nation eingegliedert zu werden. Der Legionär der nicht wüscht Franzose zu werden, kann trotzdem nach Vertragsende in Frankreich bleiben, wenn er im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung ist.
Nein, die generellen Dienstvorschriften der Fremdenlegion sind genau die gleichen wie in den gesamten französischen Landstreitkräften, nur der personelle Status ist anders. Jedoch die lange und glorreiche Vergangenheit, ihre Einsatzerfahrung und vor allem die Legionseinheiten kennzeichnende Vortrefflichkeit erzeugt oftmals besondere Voraussetzungen.
Zivilkleidung: Allen Legionären, gleich welchen Dienstalters, ist erlaubt außerhalb der Garnisonsgrenzen Zivilkleidung zu tragen. Legionäre mit weniger als fünf Dienstjahren, bis einschließlich Caporal müssen innerhalb der Garnison (ca. 20km um die Kaserne) ihre Uniform tragen. (Außer auf Urlaub).
Auto oder Motorrad: Der Legionär muß im Besitz eines für die Kategorie des beantragten Fahrzeugs gültigen Zivilführerscheins sein, muß RSM (siehe Frage 2) sein und entweder fünf Jahre Dienst haben oder Unteroffizier sein.
Heirat: Die Heirat wird nur nach bestimmten Bedingungen erlaubt.
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Er muß einen gültigen Reisepaß oder Personalausweis haben, RSM (siehe Frage 2) sein und die Erlaubnis der Kommandantur haben. Für einige empfindliche Bestimmungsorte gibt es Einschränkungen zur Vorsichtsmaßnahme (Iran...)..
Legionäre die nicht ihren Urlaub im Ausland verbringen wollen, können diesen natürlich in Frankreich verbringen. In Marseille gibt es das Urlaubszentrum der Fremdenlegion „La Malmousque“, in dem die Legionäre ihren Urlaub mit bemerkenswertem Komfort verbringen können.
Selbst wenn eine große Anzahl der Fremdenlegionäre ehemalige Soldaten sind, viele Bewerber die in de Rang der Fremdenlegion aufgenommen werden haben nie in der Armee ihres Landes gedient. Dieses ist absolut keine Bedingung für eine Verpflichtung.